- endgültig
- für immer; ohne wenn und aber (umgangssprachlich); ein für alle Mal (umgangssprachlich); definitiv; unumkehrbar; irreversibel; unwiderruflich
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end|gül|tig ['ɛntgʏltɪç] <Adj.>:(in seiner jetzigen, vorliegenden Form) festgelegt, entschieden:das ist noch keine endgültige Lösung; wir haben uns jetzt endgültig entschlossen umzuziehen.Syn.: ↑ definitiv, ein für alle Mal, ↑ unabänderlich, ↑ unumstößlich, ↑ unwiderruflich, ↑ verbindlich.* * *
ẹnd|gül|tig 〈Adj.〉 für immer, unwiderruflich, unumstößlich ● eine \endgültige Entscheidung; \endgültiges Urteil; sich \endgültig zu etwas entschließen; das ist \endgültig aus, vorbei* * *
ẹnd|gül|tig <Adj.>:von letzter, abschließender Gültigkeit, unumstößlich; definitiv:eine -e Lösung, Beurteilung;diese Entscheidung ist e.;nun ist e. Schluss;<subst.:> ich weiß noch nichts Endgültiges.Dazu:Ẹnd|gül|tig|keit, die.* * *
ẹnd|gül|tig <Adj.>: von letzter, abschließender Gültigkeit, unumstößlich; definitiv: eine -e Lösung, Beurteilung; diese Entscheidung ist e.; nun ist e. Schluss; damit ist es e. aus, vorbei; sich e. zu etw. entschließen; <subst.:> ich weiß noch nichts Endgültiges.
Universal-Lexikon. 2012.